Zuschuss

Stadt Straubing

Die Stadt Straubing gewährt Familien bis zu einem Familiennettoeinkommen von 2.050 € einen Teilnehmerzuschuss. Für jedes im Haushalt lebende Kind kann ein Freibetrag in Höhe des Kindergelds zuzüglich 65 € in Abzug gebracht werden. Für Alleinerziehende gilt das Familiennettoeinkommen der Personensorgeberechtigten. Inhaber des Sozialpasses erhalten einen Zuschuss von 90% der Teilnehmergebühren.

Der Zuschussantrag ist im Amt für Soziale Dienste, Am Platzl 31, zu stellen.

Nähere Auskünfte erteilt Frau Werner (Tel. 09421 944-70451). Eine Terminvereinbarung wird erbeten.

Wer möchte, kann sich ganz unverbindlich den möglichen Zuschuss der Stadt Straubing berechnen lassen – einfach nur das Einkommen und die Anzahl der Kinder im Haushalt hier eingeben:

Netto-Haushalts-Einkommen (ohne Kindergeld):

Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt:

Ihr Zuschuss könnte 0% betragen.
Diese Berechnung ist natürlich nur unverbindlich und ohne Gewähr. Der konkrete Zuschuss wird erst nach Antragsstellung durch die Stadt Straubing festgesetzt.


Landkreis Straubing-Bogen

Familien aus dem Landkreis Straubing-Bogen erhalten einen Zuschussantrag im Landratsamt (Fr. Biedrowski, Tel. 09421 973-295). Auch der Landkreis gewährt Familien bis zu einem Familiennettoeinkommen von 1.800 € einen Teilnehmerzuschuss.